Gastronomie

Als Betreiber von Gaststätten, Cafés oder Gemeinschaftsverpflegungen wie  zum Beispiel Kantinen, Kindergärten oder Vereine sind Sie laut der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet, regelmäßig Hygieneschulungen durch­zu­führen.

Wenn Sie eine Speisekarte haben, unterliegt diese ebenfalls dem Lebens­mittel­recht und ist nach den rechtlichen Vorgaben zu kennzeichnen. Viele Speisekarten werden von den amtlichen Lebens­mittel­kontrolleuren beanstandet.

LRHQ Dr. Mertineit-Heinz führt die Hygieneschulungen direkt bei Ihnen vor Ort durch und stimmt den Schulungsinhalt mit Ihnen auf Ihre Bedürfnisse ab.

Nutzen Sie die Möglichkeit, die Kennzeichnung Ihrer Speisekarte überprüfen zu lassen.

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