Lebensmittelhersteller

Als Hersteller von Lebensmitteln und Lebensmittelerzeugnissen unterliegen Sie von Beginn bis zum Ende des Her­stellungs­prozesses dem Lebensmittelrecht.

Sie sind laut der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet, regelmäßig Hygieneschulungen durchzuführen. Diese EU-Verordnung verpflichtet gleichzeitig auch zur Erstellung eines HACCP- Konzeptes.

Sie als Hersteller sind verpflichtet, nur einwandfreie Zutaten für die Herstellung Ihrer Erzeugnisse zu verwenden. Sie müssen strengstens kontrollieren bzw. kontrollieren lassen.

Bevor das Lebensmittel bzw. das Lebensmittelerzeugnis vermarktet werden darf, muss es richtig gekennzeichnet sein. Auch die Kennzeichnung der Lebensmittel unterliegt einem dauernden Änderungsprozess.

Bei Nahrungsergänzungsmittel ist eine Abgrenzung zu Arzneimittel wichtig, sonst ist nicht das Lebensmittelrecht die Rechtsgrundlage, sondern das Arzneimittelrecht.

LRHQ Dr. Mertineit-Heinz führt die obligatorischen Schulungen ent­sprechend der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 direkt bei Ihnen vor Ort durch und stimmt den Schulungsinhalt mit Ihnen auf Ihre Bedürfnisse ab.

Weitere Leistungen sind die Erstellung und Umsetzung des HACCP - Konzeptes. Auch die Organisation der chemisch-analytischen Untersuchungen zählt zu den Leistungen. Dies sind im Einzelnen die Laboranfrage, die Prüfplanerstellung und die Beurteilung der Ergebnisse.

Lassen Sie die Kennzeichnung Ihrer Produkte entsprechend den rechtlichen Bestimmungen überprüfen. Auch eine Überprüfung als Nahrungsergänzungsmittel zur Abrenzung von Arzneimittel ist möglich.

Sind Sie Hersteller ökologischer Lebensmittel müssen Sie neben den allgemeinen rechtlichen Vorgaben für Lebensmittelhersteller zusätzliche Vorschriften beachten.

Für den ökologischen Landbau sind die EU-Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 für Sie wichtig.  LRHQ Dr. Mertineit-Heinz hilft Ihnen bei der Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben.

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